Einreisebestimmung Usbekistan
Ab dem 15.01.2019 können deutsche Staatsbürger für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ohne Visum einreisen (Touristisch/Geschäftlich/Privat/Dienstlich) Für einen Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss weiterhin ein Visum beantragt werden.
- 1 Antragsformular – Online auf der Homepage auszufüllen
http://evisa.mfa.uz/evisa_en/ - 1 Paßbild im Original
- Reisepaß (noch mind. 6 Monate gültig / 2 freie Seiten)
- Kopie des Reisepasses (erste Seite)
GESCHÄFTSREISE
- Einladung des usbekischen Geschäftspartners mit Genehmigungs-Nummer der
Visaunterstützung des Aussenministeriums aus Usbekistan.
(Genehmigung des Aussenministeriums ist für deutsche, belgische, französische,
lettische, japanische, britische, spanische, italienische, österreichische und schweizer
Staatsangehörige nicht erforderlich)
TOURISTENREISE
- Buchungsbestätigung vom Reisebüro. Reisebürobestätigung/Hotelvoucher über die
gebuchten Reiserouten mit allen Hotelunterkünften sowie Mitteilung des usbekischen
Partner-Reisebüros über die Genehmigungsnummer der "Visa-Unterstützung" des
usbekischen Außenministeriums (Anmerkung: Die Hotel-Voucher müssen bei Ankunft
vorgelegt werden).
Bearbeitungsdauer: ca. 5 Tage
Generalkonsulat von Usbekistan, Frankfurt/M.
Eschenheimer Anlage 1
60316 Frankfurt Main
Tel.: 0900 1745076
Fax: 069 915011115
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Sprechtzeit: Montags bis Mittwoches, Freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr
www.gk-usbekistan.de