Start News Info´s

Info´s

Wichtige Informationen im Überblick.

 

 



 

 

ÄGYPTEN

Es müssen ab sofort zur Visabeantragung 2 biometrische Fotos vorgelegt werden.

Ab sofort muss sowohl für die Abgabe von Visa Anträgen/Legalisieurngen als auch für die Abholung derselben

eine Vollmacht mit genauer Auflistung der Dokumente beigefügt werden.

Bitte stellen Sie für die Abgabe bzw. Abholung je eine separate Vollmacht aus.


NEU 08.05.2015
Die Visaerteilung bei Ankunft ist laut Auskunft der Botschaft auch weiterhin möglich.


Ab dem 15.05.2015 ist die Visaerteilung bei Ankunft nicht mehr möglich. Alle Reisenden müssen das Visum im voraus beantragen.


Zur Visabeantragung werden 2 biometirsche Passfotos mit weißen Hintergrund benötigt.

 


 

ANGOLA

Das Konsulat in Frankfurt schließt Ende Sepember 2018.
Die Botschaft in Berlin verlangt ein Interview mit persönlicher Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung.

(+49) 30 24089755/20
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 


 

 

ÄTHIOPIEN

NEU AB MÄRZ 2015
Für die Ausstellung eines Geschäftsreiservisums wird eine Genehmigung/Referenznummer der Äthiopischen Immigrationsbehörde benötigt.
Diese muss vom Geschäftspartner beantragt und an das für die Visabearbeitung zuständige Konsulat geschickt werden.

 


 

ALGERIEN

Zusätzlich zu den aufgeführten Antragsunterlagen wird bei Touristen und Besuchsreisen eine Arbeitsbescheinigung benötigt.

Das Algerische Generalkonsulat in Bonn zieht nach Frankfurt um.

Die offizielle Eröffnung ist auf den 27.01.14 verschoben worden.

Die Anschrift lautet:
Friedrich-Ebert-Anlage 32
60325 Frankfurt am Main


Visa können ab sofort nur noch Freitags beantragt werden.
Am 16.04.2014 können keine Visa abgeholt oder eingereicht werden.

Der Reisepaß muss noch mind. 2 freie gegenüberliegende Seiten haben, um ein Visum zu beantragen.

Die Botschaft weist darauf hin, das ab dem 01.04.2010 die Bearbeitungszeit 14 Arbeitstage beträgt

Die Antragsformulare dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt und nicht geknickt werden. Handschriftliche Änderungen
sind nicht erlaubt.

 



ASERBAIDSCHAN


Visum-Anträge können an die aserbaidschanischen Vertretungen gerichtet werden. Die Botschaft in Berlin akzeptiert nur persönlich vom Antragsteller eingereichte Anträge. Die Möglichkeit der Antragstellung auf dem Postweg besteht nur beim Honorarkonsulat der Republik Aserbaidschan in Stuttgart.
Deutsche und Staatsangehörige anderer Länder (Liste siehe www.evisa.gov.az) können ein elektronisches Visum beantragen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Botschaft (www.azembassy.de) und unter www.evisa.gov.az . Bei der Einreise muss ein Ausdruck des per E-Mail zugestellten E-Visums vorgelegt werden.


Ab dem 15.01.2013 muss die Beantragung von Visa persönlich oder per Post erfolgen.
Visa können bei der Botschaft in Berlin oder beim Honoralkonsulat in Stuttgart beantragt werden.

Stand 01/2014
Touristenvisa werden nicht mehr von der Botschaft ausgestellt, sondern können direkt bei einem Tourismusunternehmen in Aserbaidschan gebucht werden.

Eine Liste der Unternehmen finden Sie unter http://da-forum.net/cedvel.pdf
Das Touristenvisum wird nicht mehr in den Reisepass eingetragen, sondern per email zugeschickt. Der Ausdruck des Visums muss bei Einreise vorgelegt werden.


BANGLADESH

Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell bis zu 4 Wochen.

Das Antragsformular muss ab sofort Online ausgefüllt und innerhalb von 6 Tagen bei der Botschaft vorgelegt werden. Ein Foto muss als Datei hochgeladen werden

www.visa.gov.bd

Der Link funktioniert z. Zt. nur im Internet Explorer.

 


 

BELARUS

Neu ab dem 12.02.2017

Visafreie Einreise für Geschäftsreisen, Touristen und Besuchsreisen nach Belarus für die Dauer von bis zu 5 Tagen für Staatsbürger von 80 Staaten, darunter Deutschland.

Visafreie Einreise muss an Grenzübergang “Nationaler Flughafen Minsk” erfolgen, dabei ist Folgendes bereitzuhalten:
1) ein gültiger Reisepass bzw. Ersatzreisedokument, der mindestens drei Monate ab dem Tag der Ausreise aus Belarus gültig ist (ID-Karten werden nicht akzeptiert);
2) Zahlungsmittel: Auslands- oder Nationalwährung im Gegenwert von mindestens zwei Basiswerten für jeden Tag des Aufenthaltes in Belarus (zurzeit ungefähr 23 Euro, aber wir empfehlen genaue Summe immer vor der Einreise zu prüfen);
3) eine in Belarus gültige Police der Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mind. 10000 Euro.

Weitere Informationen unter: http://germany.mfa.gov.by/de/embassy/news/d5be2e401844e05a.html


Die Aussenstelle in Bonn schließt zum 20.12.2013. Visa können dann in Berlin oder München beantragt werden.


Seit dem 1. Juli 2014 müssen Reisende während ihres Aufenthalts in Belarus das Original eines Auslandskrankenversicherungsvertrages vorweisen können. Der Vertrag muss folgende Daten enthalten: Name, Adresse und Telefonnummer der Versicherungsgesellschaft, die persönlichen Daten des Reisenden, die Gültigkeit der Versicherung für Belarus sowie für den gesamten Reisezeitraum eine Versicherungssumme von mindestens 10.000 Euro.


Geschäftsreisevisa für eine einmalige Einreise, werden nun auch wieder ohne Einladung ausgestellt.
Die Antragsunterlagen werden jedoch vom Konsulat genauestens geprüft. Es dürfen keine Abkürzungen genutzt werden, z. B. beim Firmennamen des Geschäftspartners in Belarus.

 


 

BRASILIEN

Visa müssen vorab über das e-conular System beantragt werden:
https://www.gov.br/mre/pt-br/consulado-frankfurt/visa-visto/visa-check


Das Konsulat hat vom 08.02.16 - 10.02.16 geschlossen.

Das Konsulat akzeptiert nur noch Anträge deren Reisetermin nicht nach dem in der Einladung angegeben Reisetermin liegt.

Ab dem 24. August 2015 werden nur solche Visaanträge angenommen, wofür das Foto, die Unterschrift und die anderen Unterlagen des Antragstellers durch das Online-Antragsformular vorab geschickt worden sind.


Das Konsulat in Frankfurt hat Dienstags geschlossen.

Für die Beantragung von Geschafts-Arbeits- oder Touristenvisa wird ab sofort eine Hotel- und Flugbestätigung benötigt.

Arbeitsvisa bis zu 90 Tagen können ohne Arbeitsgenehmigung beantragt werden.
Hierfür wird eine Einladung aus Brasilien benötigt, die vom einem unterschriftberechtigten Geschäftsführer in Anwesenheit eines Notars untschrieben werden muss, mit Angabe von:

Vollständiger Name des Antragstellers / Staatsangehörigkeit / Reisepaßnummer / Aufenthaltsdauer / Berufsausbildung / Geplante Tätigkeiten / Angabe der Vergütung / Name des einladenden Unternehmens in Brasilien mit CNPJ Nummer (Brasilianische Betrieszulassungsnummer) / Anschrift des Brasilianischen Unternehmens mit Telefon und email / Name und Funktion des Unterzeichners (Direktor oder Führungskraft)
Es ist außerdem die amtliche Registrierung der Firma in Brasilien (Kopie) erforderlich

 


 

CHINA

China hat beschlossen, vom 1. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 eine einseitige visumfreie Regelung für normale Passinhaber aus sechs
Ländern einzuführen: Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien und Malaysia. Die Staatsangehörigen mit einem gültigen
gewöhnlichen Reisepass (nicht amtliche Pässe) aus diesen Ländern können für geschäftliche oder touristische Zwecke, Familien- und Freundbesuch
sowie Transit für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tage visumfrei in China einreisen. Personen, die nicht die Voraussetzungen für die visumfreie
Einreise erfüllen, müssen weiterhin vor der Einreise nach China ein Visum beantragen.
Für weitere Informationen oder Beratung zu relevanten Richtlinien zur Visumbefreiung besuchen Sie bitte die Website der National Immigration
Administration.


Ab 16. März 2020 wird das Chinese Visa Application Service Center neue Öffnungszeiten einführen. Diese sind Dienstags und Donnerstags von 10:00 bis 15:00 Uhr. Der Express und Urgent Service wird eingestellt.



Ab dem 16.12.2019 muss jeder Antragsteller zur Fingerabdruckabgabe nach vorheriger Terminvereinbarung beim Chinesischen Konsularprovider vorsprechen.

Termine können für Frankfurt unter folgendem Link gebucht werden:
https://bio.visaforchina.org/#/nav/quickSelection?visacenterCode=FRA2&request_locale=de_DE&site_alias=FRA2_DE


Termine für Düsseldorf unter:
https://bio.visaforchina.org/#/nav/quickSelection?visacenterCode=DUS2&request_locale=de_DE&site_alias=DUS2_DE

Fingerabdrücke werden 5 Jahre gespeichert und müssen nicht noch einmal abgegeben werden, wenn zur Beantragung der gleiche Reisepaß genutzt wird
und ein biometrisches Visum (mit Foto) erteilt wurde. Die Beantragung kann dann wie bisher über uns erfolgen, ohne das Sie erneut vorsprechen müssen.


 

Der Konsularprovider CVASC akzeptiert ab dem 02.09.19 keine Anträge mehr, die per Post geschickt werden.
Die Antragstellung muss immer persönlich oder durch einen Beauftragten nach voheriger Terminvereinbarung erfolgen

 

Es muss zusätzlich zum hochgeladenen Foto auf dem Antrag, ein biometrisches Paßfoto beigefügt werden.

Der Einladungszeitraum darf bei Beantragung des Visums nicht in der Vergangenheit liegen.


NEU AB DEM 10.04.2019

Das neue Antragsformular (8 Seiten) wird ab dem 10.04.2019 eingeführt. Bis zum 09.05.2019 wird das alte Formular (4 Seiten) noch akzpetiert.

https://bio.visaforchina.org/#/nav/quickSelection?visacenterCode=FRA2&request_locale=de_DE&site_alias=FRA2_DE

 

Neu ab 15.03.19
Pensionäre/Rentner müssen unter Punkt 1.17 die Daten der alten Arbeitsstelle eintragen

Das Konsulat hat vom 05.02.2019 bis einschließlich 07.02.2019 geschlossen.

 

Ab dem 01.08.2018 muss jeder Antragsteller ein Einwilligung zur Übermittlung der Daten beifügen.

 

Das Konsulat Frankfurt hat vom 16.02.2018 bis einschl. 20.02.2018 geschlossen.

 

NEU AB DEM 01.09.2017
Das Chinese Visa Application Service Center in Frankfurt eröffnet eine Zweigstelle in Düsseldorf.
Die Bearbeitungszeit der Visaanträge beträgt mindestens 5 Werktage.
Es gibt keine Express oder Urgent Beantragung.


NEU
Es werden für einige Staatsangehörige wieder Express/Urgentvisa gegen erhöhte Gebühren ausgestellt.

Neu ab 08.06.2017
Der Chinesische Konsularprovider nimmt z. Zt. keine offiziellen Einladung vom Ministerium mehr an.
Es werden nur noch Firmeneinladungen akzeptiert.

 

NEU AB SOFORT
Bei Beantragung eines Arbeitsvisums (Z Visum) für China muss der Antragsteller persönlich im Konsulat vorstellig werden, um einen Fingerabdruck abzugeben.
Hierzu wird ein Termin vergeben (nur morgens von 10:30 bis 11:00 Uhr möglich).


Die Regelung bezgl. der Pässe nach dem 01.01.2015 wurde wieder außer Kraft gesetzt.

NEU AB DEM 05.04.2017

Alle Reisenden deren Reisepaß nach dem 01.01.2015 ausgestellt wurde, müssen Ihren alten Reisepaß zur Beantragung des Visums vorlegen.

Sollte dies nicht möglich sein, muss eine Erklärung mit Angabe der bereisten Länder ab dem 01.01.2015 mit Reisedaten und Unterschrift
des Antragstellers vorgelegt werden. Es muss hier auch begründet werden, warum der alte Reisepaß nicht mehr vorgelegt werden kann.
Die Liste muss als Überschrift "Bereiste Länder seit dem 01.01.2015" tragen.

 

Expressbearbeitung (innerhalb von 2 Tagen) ist jetzt wieder möglich.

NEU AB DEM 13.12.2016
Fotos werden ab 01.01.2017 nur noch in biometrischer Form akzeptiert

http://www.visaforchina.org/FRA_DE/generalinformation/news/283114.shtml


NEU AB DEM 12.09.2016

Die Liste der seit dem 01.01.2014 bereisten Länder muss nur noch bis zum 16.09.2016 beigefügt werden.


NEU AB DEM 06.09.2016

Die offiziellen Einladungen müssen an das zuständige Konsulat gerichtet werden.

Allgemeine Angaben wie z. B. Chinese Embassy in Germany werden nicht mehr akzeptiert.

 

NEU AB DEM 29.08.2016
Legalisierungen von Antragstellern aus NRW müssen ab dem 29.08.2016 beim Generalkonsulat in Düsseldorf beantragt werden.

Generalkonsulat der Volksrepublik China
Schanzenstraße 131
40549 Düsseldorf
Tel.: (0211) 90 99 63 31
Konsularabteilung: (0211) 90 99 63 90
Fax: (0211) 90 99 63 66

NEU AB DEM 10.08.2016
Alle Reisende die einen Reisepaß mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2014 besitzen, müssen ab sofort eine unterschriebene Erklärung beifügen mit Auflistung der bisher besuchten Länder (seit 01.01.2014) und der entsprechenden Reisedaten.


Neu ab dem 31.03.2016
Bei jede Legalisierung muss auch ein Auszug aus dem Handelsregister beigefügt werden.


NEU AB DEM 14.03.2016
Für Staatsbürger der Schengener Staaten werden die Visagebühren einheitlich auf € 60,00 festgelegt.
Dies gilt für Ein- Zwei- oder Mehrmalige Visa.

 

NEU AB 10.08.2015

Die Providergebühren erhöhen sich von EUR 35,70 auf EUR 65,45



NEU 18.06.2015

Das Visa Application Center der VR China (CVASC) teilt mit, dass die Bearbeitung von Visa-Anträgen für deutsche Staatsbürger ab sofort schneller erfolgen kann.

Kategorie M (Geschäftsreisevisum) - 2 Arbeitstage (Abholung nach 14:00 Uhr).

 

Kategorien L (Touristenvisum) sowie Q2 und S2 (kurzzeitige Besuche von Freunden oder Verwandten) - 3 Arbeitstage (Abholung nach 14:00 Uhr).

 

Diese Regelung kann jedoch im Einzelfall nach Prüfung ausgesetzt werden. Eine Express-Bearbeitungsgebühr wird z. Zt. nicht erhoben.



NEU 14.01.15
Der Konsularprovider CVASC teilt mit, das ab sofort bei Geschäftlichen Einladungen der Reisezweck genau erklärt werden muss.
Eine allgemeine Formulierung wie z. B. "Einreise zur Qualtiätssicherung" wird nicht mehr akzeptiert.
Hier müssen die Zusammenhänge detailliert aufgeführt werden.

Auf dem Antragsformular muss unter Punkt 1.24 die private Telefonnummer angegeben werden, wenn keine Mobilfunknummer eingetragen werden kann.

NEU 14.01.2015
Das Konsulat hat am 19.02. und am 20.02.2015 geschlossen.

 

AB SOFORT
Im Visaantrag dürfen die Angaben unter Punkt 2.2 nicht mehr geändert oder korrigiert werden.
Unrichtig eingetragene Angaben führen zur Ablehnung des Antrages. Dies betrifft die Visaart bzw. die Häufigkeit der Einreisen.
Falls Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns bitte an.



Reisende, die sich seit März 2014 in einem Land aufgehalten haben, in dem der Ebola Virus aufgetreten ist, müssen ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie frei von Symtomen sind.

Dazu gehören die Länder:

Äquatoralguinea, Äthiopine, Afghanistan, Benin, Cote d´Ivoire, Gabun, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Irak, Kamerun, Kongo (Dem. Republik), Kongo (Republik), Liberia, Libyen, Mali, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Togo

Sollten diese Länder innerhalb der letzten 10 Tage bereist worden sein, wird kein Visum für China ausgestellt.

Dezember 2014
Jahresvisa könne auch ohne Genehmigung vom Ministerium erteilt werden, wenn in den letzten 2 Jahren bereits mindestens 2 mehrmalige Visa für 6 Monate erteilt und genutzt wurden.
Die Einladung muss den Jahreszeitraum befürworten.


Für ein Praktikum werden die gleichen Antragsunterlagen wie für ein Arbeitsvisum (Z-Visum) benötigt
Arbeitsgenehmigung (Alien Employment License) und Einladung (Invitation Letter of Duly Authorized Unit oder Confirmation Letter of Invitation).

Bitte fügen Sie den Antragsunterlagen eine Kopie des Reisepasses bei.

Bei Beantragung eines Arbeitsvisums ist die Vorlage eines Gesundheitszeugnises (Physical Examination Record) nicht mehr erforderlich.

Die neuen Visakategorien lauten wie folgt:

  • M - Visa für kommerzielle Besuche (entspricht der bisherigen Kategorie F)
  • F - Visa für nicht kommerzielle Besuche (Austausch, Exkursion ect.)
  • L - Visa für touristische Aufenthalte
  • Z - Visa für Personen die in China arbeiten oder zu Aufführungen mit kommerziellem Zweck einreisen oder ein Praktikum absolvieren möchten.
  • S - Visa für Besuche nicht chinesischer Staatsbürger (Besuche von Verwandten die in China arbeiten oder studieren)
  • Q - Visa für Besuche von chinesischen Staatsbürgern
  • X - Visa zur Studienaufnahme in China
  • R - Visa für besonders qualifizierte Fachkräfte
  • J - Journalistenvisum
  • D - Visa für einen Daueraufenthalt in China
  • G - Transitvisa
  • C - Visa für Personen, die Crew Mitflieder von Flugzeugen, Zügen oder Schiffen sind.

 

NEU AB 04.06.2013
Das Antragsformular darf nicht mehr korrigiert oder ergänzt werden. Bitte achten Sie darauf, das alle Daten richtig angegeben sind.
Sollten Sie Zweifel bezüglich der Visahäufigkeit haben, kreuzen Sie bitte nichts an.

Neu ab dem 05.07.2012
Im Hinblick auf die eingesetzte biometrische Visumbeantragung von Schengen-Ländern für chinesische Staatsbürger/innen hat die Botschaft der VR China nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit ihre Visum-Bestimmgen geändert:

Ab dem 05.07.2012 wird der Express-Service des Visums für die Volksrepublik China aufgehoben.
Die Bearbeitungsdauer der Visa beträgt mindestens 4 Arbeitstage.
Die gilt sowohl für die chinesische Botschaft als auch für die chinesischen Generalkonsulate in der Bundesrepublk Deutschland.
Türkische Staatsbürger müssen das Visum immer persönlich beantragen.

23.04.2012
Bei der Visabeantragung muss mit erheblichen Verzögerungen gerechnet werden.

NEU AB DEM 02.12.2011
Ab sofort müssen bei Beantragung von Touristenvisa die Hotel- und Flugbuchungen beigefügt werden.
Bei Beantragung von Besuchervisa muss die Paßkopie der einladenden Person aus China, eine Einladung
und die Flugbuchung beigefügt werden.

Neuer Visaantrag sowie Zusatzformular für alle ausländischen Staatsbürger und bei Beantragung von Studenten- bzw.
Arbeitsvisa und im Reisepaß eingetragene und mitreisende Familienangehörige.
Bitte nutzen Sie den bisherigen Visaantrag (2 Seiten) nur noch bis Ende Juni.

Ab dem 04.01.2010 ist eine Same Day Bearbeitung vorübergehend nicht möglich.
Chinesischstämmige Antragsteller müsse neben den normalen Antragsunterlagen eine Kopie ihres
ungültigen chinesisches Reisespasses einreichen. Ist dieser Pass vernichtet oder hat der Antragsteller
nie einen chinesischen Reisepass besessen, muss eine schriftliche Erklärung darüber abgegeben werden

NEU AB 23.08.2010
Mehrmalige Visa für 6 oder 12 Monate werden nur noch mit Einladung eines Ministeriums ausgestellt.
Ein mehrmaliges Visum für 6 Monate kann auch weiterhin mit einer Firmeneinladung ausgestellt werden,
wenn der Antragstellter schon ein mehrmaliges Visum im Reisepaß eingetragen hat.

 


DEMOKRATISCHE REPUBLIK KONGO

Ab dem 1. April 2015 werden Visa erst nach Genehmigung durch das Außenministerium ausgestellt. Das Genehmigungsverfahren wird über die Botschaft eingeleitet.
Eine Expressbearbeitung ist daher nicht mehr möglich. Über die Bearbeitungszeiten gibt es im Moment noch keine Angaben.

 


 

GHANA

Expressbearbeitung ist wieder möglich.

Der Link zur Visabeantragung hat sich geändert:
https://berlin.ghanagovernmentmission.com/portal/

Die reguläre Bearbeitungszeit bei der Botschaft in Berlin beträgt aktuell 2-3 Wochen.


Die Konsularabteilung hat Freitags geschlossen.


NEU ab September 2015
Das Antragsformular muss Online ausgefüllt werden:

https://berlin.ghanagovernmentmission.com/index.portal.php

Ab dem 01.09.2015 ist dies zwingend erforderlich. Anträge bis zum 01.09.2015 können auch weiterhin mit dem alten Formular beantragt werden, allerdings berechnet die Botschaft dann EUR 10,00 für die Eingabe der Daten.

Die Antragsunterlagen müssen innerhalb von 10 Tagen ab Datum des Onlineantrages bei der Botschaft vorgelegt werden.


Antragsteller müssen ab sofort auch einen Einkommensnachweis erbringen oder
eine Kopie des Kontoauszuges beifügen sowie eine Flugbuchung.
Bei Touristenreisen muss ein Unterkunftsnachweis vom Hotel vorgelegt werden.

 


 

INDIEN

Aktuell werden 2 Paßbilder in Sondergröße 5 x 5 cm benötigt.

Das Indische Generalkonsulat in Frankfurt am Main hat bis auf weiteres geschlossen.
Der Provider der Indischen Vertretung IGCS hat vorerst bis zum 15.04.2020 geschlossen.

Neu ab 09.03.2020
Die Visa aller Einreisenden, die sich nach dem 1. Februar in China, Iran, Italien, Südkorea und Japan aufgehalten haben, haben ihre Gültigkeit verloren; neue Visa müssen ggf. bei der zuständigen indischen Botschaft bzw. Konsulat unter Angabe von Gründen persönlich beantragt werden.

Neu ab 05.03.2020
Jeder Antragsteller muss eine kurze Auflistung über die besuchten Länder in den vergangenen 6 Monaten beifügen.


Die Abgabe der Fingerabdrücke wurde vom Konsulat zurück genommen.
Diese sind nur bei Beantragugn von Visa für 5 Jahre erforderlich.

Fingerabdrücke können beim IGCS, Bettinastraße 52, 60325 Frankfurt am Main
Montags, Dienstags und Donnerstags von 14-16:30 Uhr abgegeben werden.
Es muss außerdem die Antragsnummer und unser Unternehmen als Einreicher genannt werden.

Davon ausgeschlossen sind nur Touristen- und Businessvisa bis zu 1 Jahr.

Ab sofort muss jeder Antragsteller (auch Deutsche) eine Meldebescheinigung beifügen, die nicht älter als 3 Monate sein darf.
Sollte diese nicht beigefügt werden können, wird nun auch eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) für Deutsche Staatsbürger vom Konsulat akzeptiert.

Das Konsulat hat am 21.09.2018 und am 02.10. und 03.10.18 geschlossen.

Das Konsulat hat am 15.08. und 25.08.2016 geschlossen.

Weiter Feiertage sind am 12.09.2016, 02.10. und 03.10., 11.10.16, 30.10.2016, 02.11.16

Neu ab dem 27.11.2014
Die Visaerteilung bei Ankunft ist jetzt unter anderem auch für Deutsche Staatsbürger unter folgenden Voraussetzungen möglich:

- Elektronische Beantragung spätestens 4 Tage vor Einreise unter: https://indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html
- Einreise innerhalb von 30 Tagen
- Kopie der ETA (Electronic Travel Authorization) bei Einreise
- Maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage
- Reisepaß bei Ankunft noch mind. 6 Monate gültig
- Rück- oder Weiterreiseticket

Die Möglichkeit der Visaerteilung bei Ankunft kann 2 mal pro Jahr für eine einmalige Einreise in Anspruch genommen werden und ist für Touristen, gelegentliche Geschäftsreisen, Besuch von Freunden oder zu einer medizinischen Behandlung möglich.

Einreiseorte: Flughäfen Bengaluru, Chennai, Kochi, Delhi, Goa, Hyderabad, Kolkata, Mumbai oder Thiruvananthapuram


Als Nachweis eines deutschen Wohnsitzes ist bei ausländischen Staatsbürgern eine Meldebescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht. seit wann der Reisende in Deutschland gemeldet ist (Erweiterte Meldebscheinigung).

 

Neu ab dem 25.09.2014

Der Konsularprovider IGCS teilt mit, das ab dem 25.09.2014 alle Antragsteller für ein Business/Arbeitsvisum ein "Certificate of Incorporation" beifügen müssen.

 

Der Servicedienstleister Indo German Consultancy Services ist ab dem 01.03.2013 unter folgender Anschrift erreichbar:
Bettinastrasse 62, 3. OG
60325 Frankfurt Main

Die Beschränkung der zweimonatigen Wartezeit vor Wiedereinreise bei Touristenvisa wurde aufgehoben.

NEU AB 20.06.2011
Das Antragsformular muss Online unter folgendem Link ausgefüllt und ausgedruckt werden:

https://indianvisaonline.gov.in/visa/

Bitte folgen Sie den Hinweisen und fügen die erforderlichen Dokumente (Einladung, Firmenschreiben, Foto, Paß) bei.
Es ist nur noch ein Foto erforderlich. Dieses muss jedoch in den vorgesehenen Rahmen passen (5x5 cm).

10.06.2010
Ab sofort müssen für  Techniker und Monteure, die von einer deutschen Firma nach Indien entsendet werden,  wieder
Employmentvisa beantragt werden.

Das Antragsformular muss lückenlos ausgefüllt werden. Unvollständige Angaben oder Steichungen werden nicht mehr akzeptiert.

Das Konsulat in Frankfurt ist am 03.04.15, am 04.05.15, 04.05.15 und 25.05.15, am 25.09.15, am 02.10.15 und am 11.11.15 sowie am 25.12.15 geschlossen.


 

INDONESIEN

Die Bearbeitungszeit beträgt z. Zt. ca. 3 Wochen.

Das Konsulat hat am 08.02.16 geschlossen.

NEU 01.07.2015
Ab sofort können 30 Nationalitäten für einen touristischen Aufenthalt bis zu 30 Tagen ohne Visum nach Indonesien einreisen.
Die Einreise muss über die nachfolgend aufgeführten Flug- oder Seehäfen erfolgen:

Soekarno Hatta / Jakarta, Juanda / Surabay, Denpasar/ Bali, Kualanamu/ Medan oder Hang Nadim/ Batam

Seehäfen Batam Centre, Sri Bintan, Sekupang oder Tanjung Uban

Die Staatsbürger der folgenden Länder könnnen diese visafreie Einreise in Anspruch nehmen.
Bahrain, Belgien, China, Dänemark, DEUTSCHLAND, Finnland, Frankreich, Großbritanien, Italien, Japan, Kanada, Katar, Süd-Korea, Kuwait, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Oman, Polen, Russland, Schweden, Schweiz, Spanien, Südafrika, Tschechische Republik, Ungarn, USA, VAE

Für einen längeren Aufenthalt oder bei Einreise über einen anderen Flug- oder Seehafen wird ein Visum benötigt.



Es wird nur noch 1 Antragsformular und Paßbild benötigt


 

IRAN

Für die Beantragung eines Visums wird anstelle der Referenznummer jetzt eine VISA GRANT NOTICE benötigt. Diese enthält alle für das Visum relevanten Daten und ist mit dem Foto des Reisenden und einem Tracking Code versehen.
Das Antragsformular muss nicht mehr ausgefüllt werden, es muss jedoch weiterhin ein biometrisches Paßbild beigefügt werden.

Die momentane Bearbeitungszeit beträgt 14 Tage

 


 

KAMERUN

Es wurde ein elektronisches Visaverfahren eingeführt.

Die Botschaft in Berlin stellt bis voraussichtlich Mitte April 2019 keine Visa aus.
Visa können jedoch beim Honorarkonsulat in Essen beantragt werden.


Das Einladungsschreiben aus Kamerun muss die vollständige Anschrift und Telefonnummer der Firma in Kamerun aufweisen und von der örtlichen Polizeidienststelle gestempelt werden.



 


KASACHSTAN

NEU AB 15.07.2015

 

Die Republik Kasachstan hat das Visaregime für Staatsbürger von Australien, Ungarn, Italien, Monaco, Belgien, Spanien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Malaysia, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika,  Deutschland, Finnland, Frankreich, Schweiz  und Japan einseitig aufgehoben.

In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder im Zeitraum  vom 16. Juli 2015  bis 31. Dezember 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 15 Tagen aufhalten.

Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Investoren und der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 15 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie "Geschäftsvisum" bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Migrationspolizei) beantragen. Sollten die Investoren in der Republik Kasachstan auf längere Zeit aufhalten, so können sie ein Visum der Kategorie «Investitionsvisum» im Außenministerium der Republik Kasachstan beantragen.

 


KENIA

 

Die Botschaft stellt seit dem 01.01.2021 ausschließlich elektronische Visa aus:

http://kenyaembassyberlin.de/Home.1.0.html?&L=1

https://evisa.go.ke/evisa.html

 

 

Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen auch eine Kopie Ihres Personalausweises bei.

Für Geschäftsreisevisa wird auch eine Einladung aus Kenia benötigt.

NEU JULI 2016

Das Visum für Kenia kann z. Zt. sowohl über die Botschaft beantragt werden, als auch online als e-Visum ausgestellt werden.

Die Visaerteilung bei Ankunft ist im Moment auch wieder möglich.



Die Botschaft der Republik Kenia in Berlin informiert, dass alle Besucher, die ab dem 1. September 2015 nach Kenia einreisen, ihr Visum jetzt über die offizielle eCitizen Webseite beantragen müssen. Visa werden nicht mehr bei der Einreise ausgestellt.
Das Ostafrikatouristenvisum, Visa für diplomatische, offizielle und Dienstbesuche, Visa für die mehrfache Einreise (1 Jahr) und Referred Visa werden zur Zeit noch von der Botschaft ausgestellt.
Alle Antragsteller, mit Ausnahme von Kindern unter 18 Jahren, müssen sich mit einer eigenen Emailadresse registrieren.
Jeder Antragsteller muss im Besitz folgender Unterlagen sein, um ein eVisum zu beantragen:

  1. Einen Nationalreisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten bei Einreise.  Die Inhaber von Reiseausweisen für Ausländer und bestimmte Nationalitäten müssen ein Referred Visum beantragen.
  2. Ein digitales biometrisches Passfoto
  3. Eine Kreditkarte
  4. Die Flugbestätigung und/oder Reiseplan

5. Das eVisum am besten erst frühestens zwei Monate vor Einreise beantragen. Ab Ausstellungsdatum haben Sie 90 Tage Zeit um einzureisen, ab Einreise ist das Visum dann 90 Tage gültig.

eVISA BEANTRAGUNG

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1. Die Bearbeitungsgebühren für das eVisum werden NICHT zurückerstattet.

2. Unvollständige Anträge werden abgelehnt.

3. Der Besitz eines eVisums garantiert nicht die Einreise in die Republik Kenia. Über die endgültige Einreise entscheiden die kenianischen Grenzenbehörden.

4. Der Inhaber eines eVisums darf ohne die entsprechende Arbeitsgenehmigungen keine Geschäfte tätigen oder bezahlten Tätigkeiten nachgehen. Das eVisum wird in solch einem Fall für ungültig erklärt.

5. Das eVisum muss VOR der Einreise beantragt werden.

6. Der eVisum-Ausdruck muss BEI der Einreise vorgelegt werden.

7. Alle Fragen über das eVisum und eCitizen richten Sie bitte an support(at)ecitizen.go.ke .

 

DIE BEANTRAGUNG

1. Die Registrierung erfolgt über: http://account.ecitizen.go.ke/visitor-registration

2. Wählen Sie 'Department of Immigration Services' nach erfolgreicher Anmeldung.

3. Wählen Sie 'Submit Application' um den Antrag einzureichen.

4. Wählen Sie 'Kenyan Visa'.

5. Wählen Sie die Visumsart, das Sie beantragen möchten und lesen Sie sorgfältig die Anweisung.

6. Füllen Sie den Antrag aus.

7. Zahlen Sie mit einer der angegebenen Kreditkarten.

8. Warten Sie auf eine Bestätigungsemail. Danach können Sie das eVisum von Ihrem eCitizen-Konto herunterladen und ausdrucken.

9. Legen Sie Ihr ausgedrucktes eVisum dem Einwanderungsbeamten bei der Einreise vor.

 

 


 

LIBYEN

Visa müssen persönlilch bei der Botschaft in Berlin beantragt werden.
Die Botschaft hat Montags, Mittwochs und Freitags geöffnet. Der Reisepaß muss von einem eidesstattlich anerkannten Übersetzer
ins arabische übersetzt werden.


 

MALI

Visa können ab dem 01.10.2022 nur noch persönlich beantragt werden.
Die Abholung des Reisepasses kann durch uns mit einer Vollmacht erfolgen.



Für die Beantragung müssen ab sofort noch folgende Dokumente beigefügt werden:

Einladung aus Mali
Paßkopie vom Einlader
Hotel- und Flugbuchung
Gelbfieberimpfnachweis
Kopie vom Reisepaß

 


 

 

MONGOLEI

Ab dem 01.09.2013 können Deutsche Staatsbürger bis zu einem Aufenthalt von 30 Tagen ohne Visum einreisen.
Der Reisepaß muss bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein.

 


 


MYANMAR


Für die Beantragung eines Businessvisums wird ab sofort zusätzlich eine Kopie des Handelsregisterauszugs (Certificate of incorporation) der einladenden Firma benötigt und eine Steuerbescheinigung (Proof of paid Taxes)

Die Botschaft von Myanmar teilt mit, das ab dem 01.06.2012 ein Visum bei Ankunft für Business oder Transitreisen ausgestellt werden kann.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Botschaft:
http://www.botschaft-myanmar.de/4.html

 


 

NIGERIA

Die Botschaft hat einen Konsularprovider vorgeschaltet.
Visa können beim VFS Global beantragt werden:

https://visa.vfsglobal.com/deu/en/nga/

 

Visaanträge müssen online gestellt werden. Homepage: www.nigeriaembassygermany.org Die Bezahlung der Visagebühren muß
ebenfalls direkt (per Kreditcarte) auf der Website erfolgen.
https://portal.immigration.gov.ng/index.htm

 


 

PAKISTAN

Visa werden nur noch elektronisch erteilt:
http://www.pakmissionfrankfurt.de/wp-content/uploads/2021/01/Public-Notice.jpg
www.visa.nadra.gov.pk


 

 

RUSSISCHE FÖDERATION


Aufgrund von Vorgaben des Gesundheitsministeriums wird die russische Regierung die Einreisen nach Russland für europäische Staatsbürger voraussichtlich bis einschließlich 01.05.2020 nicht gestatten. Zusätzlich werden bis dato keine ministeriellen Einladungen ausgestellt. Der Visaprovider nimmt bis auf weiteres keine Anträge entgegen.


Hinweise Auswärtiges Amt

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren; so hat die Moskauer Stadtverwaltung mit Erlass vom 5. März einschränkende Maßnahmen beschlossen.

Personen, die aus Gebieten, in denen Erkrankungsfälle festgestellt worden sind, darunter Deutschland, nach Moskau einreisen, werden verpflichtet, sich für vierzehn Tage in ihrer Wohnung selbst zu isolieren. Diese Personen sollen nicht zur Arbeit gehen und den Aufenthalt im öffentlichen Raum vermeiden. Zudem sollen sie sich bei der Hotline der Stadt Moskau unter (+7 495 870 4509) melden und Kontaktdaten sowie Ort und Aufenthaltszeiten mitteilen. Zur praktischem Umsetzung liegen bislang keine Erkenntnisse vor.

Der Erlass vergleichbarer Maßnahmen für weitere Städte/Regionen in der Russischen Föderation ist nicht ausgeschlossen.

  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus

 

 

Die Bearbeitungsgebühren vom VFS Service wird von bisher 27,00 Euro auf 30,00 Euro erhöht.

Das Konsulat in Bonn hat vom 31.12.2018 bis einschließlich 08.01.2019 geschlossen.

Die Versicherungsbestätigung muss den gesamten Visazeitraum abdecken. Auch bei Jahresvisa.


Touristenvisa werden frühestens 3 Tage nach Beantragung gültig.

Visa für Businessreisen werden nur noch als Blitzvisum ausgestellt, wenn die Einladung vom Ministerium kommt oder ein Telex vorliegt.
Das Visum wird frühestens ab dem 3 Tag nach Vorlage beim Konsulat gültig.

Mit Firmeneinladung besteht z. Zt.  für Business oder Humanitäre Visa nur die Möglichkeit der normalen Bearbeitungszeit.


Der Konsularprovider VHS berechnet ab dem 15.02.2016 eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von € 30,00 für Express- oder Blitzbearbeitung.


NEU
BITTE TRAGEN SIE AB SOFORT UNTER PUNKT 18 (PRIVATE ANSCHRIFT) AUCH IHRE MOBILNUMMER UND IHRE EMAILANSCHRIFT EIN

Die Providergebühren vom VHS betragen ab dem 01.02.15 27,00 Euro anstatt wie bisher 25,00 Euro.

Neue Vorgaben zur Auslandsreisekrankenversicherung

Die Bestätigung der Auslandsreisekrankenversicherung muss folgende Daten enthalten:

  • Datum des Versicherungsabschlusses
  • Versicherungsnummer / Policenummer
  • Vor- und Zuname
  • Angabes des Versicherungsunternehmens
  • Gültigkeitszeitraum der Police für den gesamten Aufenthalt in Russland.
  • Eine Übersicht der versicherten Leistungen (einschließlich der Überführung der sterblichen Überreste)
  • Deckungssumme von mindestens 30.000,00 Euro
  • Territorialer Gültigkeitsraum (einschließlich Russische Föderation)
  • Unterschrift des Versicherungsnehmers



NEU AB 01.02.2013
Bitte beachten Sie, dass alle im Visaantrag eingetragenen Daten mit der Einladung detailliert übereinstimmen müssen.

Das Einreisedatum (Punkt 10) darf auf keinen Fall vor dem voraussichtlichen Rückgabetermin des Visums liegen.
Bitte berechnen Sie daher dieses Datum unter folgenden Gesichtspunkten:
Expressbearbeitung 1 Woche  bzw. normale Bearabeitungszeit 2 Wochen zzgl. der Versandtage an uns.

Alle Städte mussen wie in der Einladung angegeben werden. Es ist ebenso erforderlich, das die Telefon-Nummer des Arbeitgebers aufgeführt wird, auch wenn dies im Antragsformular nicht zwingend vorgegeben ist.
Handschriftliche Änderungen im Antrag können nicht mehr vorgenommen werden.
Sollte etwas fehlen oder nicht richtig angegeben worden sein, muss ein neues Antragsformular ausgefüllt und im Original vorgelegt werden.

NEU AB NOVEMBER 2012
Das Generalkonsulat in Bonn führt ab dem 06. November 2012 ein neues Antragsformular ein, das Online auszufüllen ist.

https://visa.kdmid.ru

 

 


 

SAUDI ARABIEN

Ab dem 13.05.2013 muss die Visabeantragung in Berlin und in Frankfurt persönlich bei  VFS TasHeel International Center erfolgen, die von der Botschaft mit der Erfassung der biometrischen Daten beauftragt wurden.
Die E-Nr. (Enjaz) wird automatisch bei Buchung des Termins vergeben. Bitte beachten Sie das bei nicht Wahrnehmung des Termins eine Stornogebühr berechnet wird.

Jägerstrasse 41, 10117 Berlin
Gutleutstrasse 80, 60323 Frankfurt

https://www.vfstasheel.com/VFSTasheel/opsys/auth/login
email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


SENEGAL


NEU VISUM BEI ANKUNFT
EU Staatsbürger und Staatsbürger aus den USA können für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen einen kostenlosen Einreisestempel bei Ankunft am Flughafen erhalten.
Ein vorherige Registrierung über www.snedai.sn ist nicht erforferlich.



Für Reisen nach Senegal ist ab dem 1. Juli 2013 für deutsche Staatsangehörige ein Visum notwendig. Laut Auskunft der Senegalesischen Botschaft in Berlin wird das Visum entweder von der Botschaft vorab erteilt oder bei Ankunft in Dakar. Eine Vorab-Registrierung ist jedoch erforderlich, entweder bei einer Vertretung von Senegal oder online unter http://www.snedai.sn/. Die Gebühr beträgt 50 Euro und muss in der Regel online über Kreditkarte bezahlt werden. Nähere Informationen zur Visumbeantragung unter www.botschaft-senegal.de.


 

TANSANIA

Ab sofort müssen alle Visa elektronisch beantragt werden. Die Botschaft stellt keine Visa mehr aus.

https://eservices.immigration.go.tz/visa




 


USBEKISTAN

Ab dem 15.01.2019 können Deutsche Staatsbürger (Touristisch/Geschäftlich/Privat/Dienstlich) für einen Aufenthalt bis zu 30 Tage ohne Visum einreisen.
Für einen Aufenthalt über 30 Tage muss weiterhin ein Visum beantragt werden.


Das Konsulat in Frankfurt ist umgezogen. Die neue Anschrift lautet:
Eschenheimer Anlage 1
60316 Frankfurt/Main


Ab sofort wird auch eine Kopie des Reisepasses für die Beantragung eines Visums benötigt.

Das Generalkonsulat ist umgezogen. Die neue Anschrift lautet wie folgt:

Generalkonsulat der Republik Usbekistan

Zeppelinallee 31
D-60487 Frankfurt am Main

 

 


 

UGANDA

Seit dem 1. Juli 2016 gibt es die Möglichkeit, ein E-Visum über die Website https://visas.immigration.go.ug zu beantragen. Der Antragsteller bekommt eine Bestätigungs-E-Mail. Den E-Mail-Anhang, der einen Barcode enthält, ist bei Einreise vorzulegen. Die Gebühr ist bei Ankunft in bar zu zahlen.

 

Es werden für die Beantragung eines Geschäftsreisevisums 2 biometrische Paßbilder in Farbe benötigt.


NEU ab Juli 2016 kann ein elektronisches Visum beantragt werden:  https://visas.immigration.go.ug/


Die Botschaft Uganda hat den Visa Dienstleister Bridge-Corparation mit der Visaabwicklung beauftragt.
Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 35,00 Euro an.

 



VIETNAM

Die Regelungen zur visafreien Einreise wurde am 15.03.2022 wieder aufgenommen.

Staatsbürger von Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien, Russland, Japan, Korea, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Weißrussland können wieder visumfrei nach Vietnam für 15 Tage einreisen.


Die vietnamesische Regierung hat am 9. März 2020 beschlossen, die Visafreiheit für deutsche Staatsangehörige vorübergehend auszusetzen.  Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses wurde noch nicht bekannt gegeben.

 

Die Regelung zur visafreien Einreise bis zu 15 Tagen wurde bis zum 30.06.2021 verlängert.



Das Konsulat hat am 08.02.16  und am 09.02.16 geschlossen.


NEU AB DEM 01.12.2015

Das Konsulat hat ab dem 01.12.2015 anstatt Freitags jetzt Donnerstags geöffnet.


NEU AB DEM 01.07.2015

Die Staatsbürger von Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritanien können ab dem 1. Juli 2015 für einen Aufenthalt bis zu 15 Tagen ohne Visium nach Vietnam einreisen.
Reisende sollten sich jedoch bei ihrer Fluggesellschaft vor Abreise informieren, ob diese Regelung schon umgesetzt wird.
Die erneute Einreise ohne Visum darf frühestens nach 30 Tagen erfolgen.

Visa für mehrmalige Einreisen werden ohne Einlaßgenehmigung nur noch für einen Monat ausgestellt. Für eine einmalige Einreise bis zu 3 Monaten.