Einreisebestimmung Ukraine
Deutsche Staatsbürger können für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ohne
Visum einreisen. Eine eventuelle Visabeantragung muss persönlich erfolgen.
- 1 Antragsformular
- 1 Paßbild
- Reisepaß (noch mind. 6 Monate gültig / 1 freie Seite)
+ Deutsche Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Staatsbürgern
GESCHÄFTSREISE
- Originaleinladung aus der Ukraine mit Angabe von Reisezweck, Reiseziel,
Reisedauer sowie den persönlichen Daten des Reisenden. Das ukrainische
Unternehmen muss beim ukrainischen Justizministerium registriert sein und dies
mittels lesbarem Stemple und Registrierungsnummer oder Kopie der
Registrierungsurkunde, nachweisen.
TOURISTENREISE
- Reisebestätigung in Form eines Vouchers mit folgenden Angaben (per Fax ausreichend)
- Vollständige Anschrift des deutschen Reiseveranstalters
- Vollständige Anschrift des ukrainischen Reiseveranstalters
- Referenz-Nummer und Erteilungsdatum vom ukrainische Aussenministerium
- Reiseroute
- Reisedauer
Geltungsdauer:
- Einmalig Einreise 1-6 Monate ab Ausstellungsdatum
- Zweimalige Einreise 1-6 Monate ab Ausstellungsdatum
- Mehrmalige Einreise 6-12 Monate ab Ausstellungsdatum
Bearbeitungsdauer: 7 Tage (gegen erhöhte Gebühr Ausstellung innerh. 3 Tagen, jedoch
nur bei einmaligen Einreisevisa)
Außenstelle der Botschaft der Ukraine in Bonn
Rheinhöhenweg 101
53424 Remagen-Oberwinter
Tel.( 02228) 941813, (02228) 941860
Fax: ( 02228) 941863
Sprechzeit: Mo, Mi, Fr 9-12.45 Uhr, Di 14-17.45 Uhr
E-mail:
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www.mfa.gov.ua/germany